(Stand 01.12.2008)
Geltungsbereich:
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Beherbergungsräumen sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen
der Feriendorfanlage Villaggio Turistico, Via Migliaro 31, 16032 Camogli. Die
Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen
als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung.
Verpflichtung der Vertragspartner
Der Abschluss des Buchungsvertrags verpflichtet die Vertragspartner für die
gesamte Dauer des Vertrags zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen
Verpflichtungen. Die La Casa GmbH (im weiteren Betreiberin genannt) verpflichtet
sich, die im Buchungsvertrag aufgeführten Leistungen zu erbringen und die gebuchten
Zimmer bereit zu stellen. Der Buchungsbesteller verpflichtet sich den geforderten
Buchungspreis im Voraus zu entrichten. Für die Dauer des Aufenthalts besteht
die Mitgliedschaft im Verein "Club Villaggio Turistico". Bei Gruppenbuchungen ist
auf Verlangen eine Kaution von 100,00 EUR pro Person zu hinterlegen.
Haftungsbestimmungen
Die Betreiberin haftet, wenn sie das bestellte Zimmer bei der Anreise nicht zur
Verfügung stellen kann. Sie ist zum Schadensersatz verpflichtet. Dies betrifft
insbesondere Fahrtkosten zur Ersatzunterkunft und die Differenz zu einem dort
höheren Hotelzimmerpreis. Der Gast muss keine niedrigere Kategorie akzeptieren.
Der Gast haftet, wenn er das bestellte Zimmer nicht in Anspruch nimmt. Er bleibt
verpflichtet, den Preis für die vereinbarte Beherbergungsleistung zu bezahlen
(kein Schadensersatz sondern Erfüllungsanspruch). Für entstandene Schäden im
Feriendorf haftet der Buchungsbesteller. Dies gilt auch für Verschmutzungen,
die über das normale Maß hinausgehen.
Der Haftungsausschluss der Betreiberin bei Diebstahl, Einbruch, Vandalismus
und ähnlichem gilt ausdrücklich als vereinbart.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Nutzung des Geländes auf
eigene Gefahr geschieht, da viele Bereiche naturbelassen sind und z.B. Stufen
keinen Normen unterliegen. Auf herabgefallenes Obst, Blätter, etc. ist selbst
zu achten. Bei Unfällen, die durch Ausrutschen entstanden sind, hat der
Buchungsbesteller keinen Schadensersatzanspruch.
Rücktritt des Kunden
Ein Rücktritt des Buchungsbestellers bedarf der schriftlichen Zustimmung der Betreiberin.
Erfolgt diese nicht, so ist der vertraglich vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der
Buchungsbesteller die vertraglichen Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Der Betreiberin
steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen zu pauschalisieren.
Bei Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistung gelten in diesem Fall folgende Stornierungskosten:
- bei Halbpension 70%
- bei Übernachtung/Frühstück 80%
des vertraglich vereinbarten Preises.
Dem Buchungsbesteller steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder
nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Es wird empfohlen, eine Hotel-Stornoversicherung oder Reiserücktrittskostenversicherung abzuschließen.
Rücktritt der Betreiberin vom Buchungsvertrag
Die Betreiberin kann vom Vertrag zurücktreten bei Eintreten der Fälle:
. wenn höhere Gewalt oder andere von ihr nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich macht,
. wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen,
z.B. der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden,
. wenn die Betreiberin begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme
der gebuchten Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Bei berechtigtem Rücktritt der Betreiberin entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. Im Übrigen behält sich die La Casa GmbH vor, Personen als Gäste abzulehnen, insbesondere wenn diese Zugang als Gäste über Dritte erlangt haben. Auch in diesem Fall besteht kein Schadensersatzanspruch seitens des Kunden, sofern vor Antritt der Reise nicht eine Teilnehmerliste überreicht wurde. Sollte wegen mangelnder Belegung die Beherbergung unwirtschaftlich sein, kann die Betreiberin bis 3 Wochen vor Antritt der Beherbergung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle ist die geleistete Anzahlung zuzüglich sparbuchüblicher Zinsen innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden zurückzuzahlen.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Gast erwirbt einen Anspruch auf eine Zimmerkategorie und nicht auf ein bestimmtes
Zimmer. Die Zimmer können am Anreisetag ab 16:00 Uhr bezogen werden (Anreise bis max. 21:00
Uhr oder nach Vereinbarung) und müssen bis 10:00 Uhr am Abreisetag verlassen werden. Bei
späterem Verlassen des Zimmers wird dem Gast ein weiterer Tag in Rechnung gestellt. Weiterhin
ist der Gast verpflichtet einen daraus enstandenen Schaden zu ersetzen.
Mängel der gebuchten Leistung
Sollten gebuchte Leistungen nicht erfüllt werden, ist dies unverzüglich anzuzeigen,
damit der Mangel umgehend beseitigt werden kann. Der Gast ist verpflichtet, das ihm
Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen Schaden gering zu halten.
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist Kleve.
Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Buchungsvertrages müssen schriftlich erfolgen.
Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Buchungsbesteller sind unwirksam.
Es gilt deutsches Recht. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein,
ist an dieser Stelle eine dem Sinn entsprechende Formulierung einzusetzen. Die übrigen
Bestimmungen verlieren dadurch nicht ihre Gültigkeit. Im übrigen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.
(Stand 01.10.2007) (Bestandteil eines jeden Buchungsvertrages)
1. Frühstück von 9.00 - 10.00 Uhr (oder Absprache)
2. Abendessen 19.00 Uhr
3. Es ist nicht erlaubt Speisen oder Getränke vom Frühstück oder Abendessen aus
dem Speisesaal mitzunehmen.
4. Zimmer stehen am Anreisetag ab 16:00 Uhr zur Verfügung und müssen am Abreisetag
bis 10:00 Uhr geräumt sein.
5. Mittagsruhe 13.00 - 15.00 Uhr / Zimmerlautstärke ab 22.00 Uhr
6. Die Zimmer und Anlage sind pfleglich zu behandeln
7. Die Spielplatzbenutzung und Ofenbereichnutzung erfolgen auf eigene Gefahr
(naturbelassener Boden)
8. Das Feriendorf darf nur für den Urlaubszweck oder für im Buchungsvertrag
gesondert vereinbarte Zwecke genutzt werden.
9. Alle Zimmer und Räume sind Nichtraucherbereiche.
Bitte denken Sie daran, eine Hausordnung ist für den Gast und nicht gegen ihn. Sollte etwas nicht klar sein, fragen Sie ruhig nach.
Die Urlaubszeit ist für die meisten Gäste die wichtigste Zeit und soll auch zur schönsten werden. Unser Feriendorf ist kein Hotel im üblichen Sinne und soll es auch nicht sein. Wer eine Ferienanlage der großen Tourismusanbieter erwartet, muss sich umstellen. Das Wort Gemeinschaft sollte zumindest kein Fremdwort sein. Wir bieten ehrliche Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft in den verschiedensten Situationen.
Schauen Sie sich doch alle Seiten unseres Internetauftrittes an, und sollte irgend etwas unklar sein, fragen Sie ruhig nach, damit Sie, alle übrigen Gäste und auch wir eine schöne Zeit verbringen.
Kirsten Heisel, Frank Heisel und das gesamte Team